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Restbestand CCP

Nach Kriegsende wurde herrenloses Kulturgut von den Alliierten zunächst in Central Collecting Points (CCP) zusammengetragen, um es so besser schützen und die Herkunft der Objekte ermitteln zu können. Die Restitution erstreckte sich auf alle durch Verfolgung, Krieg und Besatzung unrechtmäßig erlangten Kunstgegenstände.

Im Jahr 1949 übertrug die amerikanische Besatzungsverwaltung diese Aufgabe dem bayerischen Ministerpräsidenten. Im Jahr 1952 gingen die Restbestände treuhänderisch auf den Bund über, und im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes wurde die Dienststelle „Treuhandverwaltung für Kulturgut“ mit Sitz in München eingerichtet.

Ende 1962 erklärte die Treuhandverwaltung für Kulturgut ihre Tätigkeit für beendet und übergab die verbliebenen Kulturgüter dem Bundesschatzministerium. Dabei handelte es sich um solche, die entweder rechtmäßig erworben worden waren und daher nicht der Restitution unterlagen, oder um solche, bei denen keine anderweitigen Berechtigten ermittelt werden konnten.

Die besten Stücke davon, u. a. etwa 1000 Gemälde, wurden in den 60er Jahren durch das Bundesschatzministerium als Dauerleihgabe des Bundes deutschen Museen übergeben. Weniger wertvolle Gemälde wurden zu Ausstattungszwecken an Bundesministerien oder andere Bundesbehörden ausgeliehen. Werke, für die es auch insoweit keine Verwendung gab, wurden veräußert oder befinden sich im Depot.

Nach Auflösung des Bundesschatzministeriums gelangten diese Kunstgegenstände in das Ressortvermögen des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Kulturgüter aus dem Restbestand CCP werden häufig auch missverständlich als Objekte der „Linzer Liste“ oder „Linzer Sammlung“ bezeichnet. Jedoch wurde nur ein Teil der Kulturgüter im Rahmen des „Sonderauftrages Linz“ zusammengetragen.

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