Die Beratende Kommission hat bisher in der Form entsprechender Pressemitteilungen die nachstehenden Empfehlungen abgegeben:
Erste Empfehlung der Beratenden Kommission (Freund ./. Deutschland, Januar 2005)
Die Beratende Kommission empfielt der Bundesregierung, drei Gemälde von Karl Blechen und ein Aquarell von Anselm Feuerbach an die Erbengemeinschaft nach den Eheleuten Julius und Clara Freund zurück zu geben.
Zweite Empfehlung der Beratenden Kommission (Sachs ./. Deutsches Historisches Museum, Januar 2007)
Die Beratende Kommission spricht die Empfehlung aus, die von Dr. Hans Sachs zusammengetragene Plakatsammlung im Deutschen Historischen Museum zu belassen.
Dritte Empfehlung der Beratenden Kommission (Baumann ./. Hessen, Juni 2008)
Die Beratende Kommission empfiehlt dem Land Hessen, an die Erben von Laura Baumann eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro für das Gemälde „Portrait der Familie von Dithfurth“ zu zahlen.
Vierte Empfehlung der Beratenden Kommission (Lewin ./. Deutschland, Januar 2009) / Neues Kommissionsmitglied
In dem vorliegenden Fall ging es um das Gemälde „Bauernmädchen ohne Hut mit weißem Halstuch“ (1897) von Wilhelm Leibl. Die Beratende Kommission empfahl der Bundesregierung, das Bild an die Erbengemeinschaft nach Dr. Alexander Lewin zurück zu geben.
Empfehlung der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter / Neues Kommissionsmitglied
Im Rahmen ihrer Sitzung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt empfahl die Kommission unter der Leitung ihrer Vorsitzenden, Frau Pro-fessor Dr. Jutta Limbach, die Gemälde „Gutshof in Dangast“ (1910) und „Selbstbildnis“ (1920) von Karl Schmidt-Rottluff an Roberto Graetz zu-rück zu geben.