Grundlagen
Im Zeitraum zwischen 1933 und 1945 fand eine Verlagerung von Kulturgütern statt, welche in ihrem gesamten Ausmaß bis heute noch nicht restlos aufgearbeitet ist. Dem Kunstraub unter dem Nationalsozialismus folgten die Aktivitäten der sowjetischen Trophäenkommissionen oder einzelner alliierter Soldaten. Weiterhin führte die Veränderung der Nachkriegsgrenzen dazu, dass viele zum Schutz vor Kriegseinwirkungen ausgelagerte Kulturgüter sich nun auf ausländischem Territorium befanden.
Um das Wissen über diese Kulturgutverluste zu dokumentieren, die Verluste der deutschen Institutionen zu erfassen und somit eine Grundlage für die Suche und Rückführung dieser Kulturgüter zu schaffen, gründeten die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen 1994 in Bremen die Koordinierungsstelle der Länder für die Rückführung von Kulturgütern. Seit 1998 beteiligen sich alle 16 Länder an der Koordinierungsstelle. Sie hat seitdem ihren Sitz beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg.
Als Reaktion auf die Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die die Nationalsozialisten beschlagnahmt hatten (Washingtoner Prinzipien), wurde im Dezember 1999 die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz” (Gemeinsame Erklärung) verabschiedet.
Abschnitt III dieser Erklärung sieht u. a. die Einrichtung einer Such- und Fundliste vor, in die Betroffene Informationen zu Kulturgütern eintragen und damit im Internet veröffentlichen können. Als Arbeitsgrundlage für die Erfassung dieser Kulturgüter wurde eine Handreichung erstellt.
Im Zusammenhang mit dieser Aufgabenerweiterung ging die bisherige Koordinierungsstelle im Januar 2001 in der Koordinierungsstelle Magdeburg als gemeinsame Einrichtung aller Länder und des Bundes auf.
Die Bundesregierung und die Länder führen auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts und vertraglicher Vereinbarungen zwischenstaatliche bilaterale Verhandlungen zur Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter. Innerhalb der Bundesregierung sind für die Verhandlungsführung das Auswärtige Amt, für die inhaltliche Vorbereitung und die Abstimmung mit den Ländern der Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien zuständig. Die Federführung für die Verhandlungen über die Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter mit der Russischen Föderation liegt bei dem Beauftragten für Kultur und Medien.
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