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Lost Art


FAQ

FAQ

Sie möchten vermisstes Kulturgut melden?

Privatpersonen

Privatpersonen haben hier die Möglichkeit, Suchmeldungen zu Kulturgütern erfassen und veröffentlichen zu lassen, deren Verlust auf Grund von Verfolgungen unter der nationalsozialistischen Herrschaft entstanden ist oder die ihnen im Zusammenhang mit Ereignissen und unmittelbaren Folgen des Zweiten Weltkriegs (zum Beispiel durch Beschlagnahmung, Plünderung, Auslagerung oder Vertreibung) verloren gingen.

Suchmeldungen von Privatpersonen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen oder kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern können direkt durch Ausfüllen eines Meldeformulars über das Internet an die Koordinierungsstelle gesandt werden.

Wenn kein Internetzugang zur Verfügung steht oder eine größere Anzahl von Objekten zu melden ist, kann die Übermittlung von Datensätzen auch auf Datenträgern (Diskette, CD-ROM) oder per E-Mail erfolgen. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstelle.

Im Einzelfall kann eine Übersendung von Suchmeldungen auf dem Postweg mit der Koordinierungsstelle vereinbart werden.

Verluste der privaten Hand (natürlicher und juristischer Personen), die infolge des Zweiten Weltkrieges deutschen Staatsbürgern entstanden sind, werden außerdem von Referat K 42, Rückführung von Kulturgut, beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfasst. Wir empfehlen, eine Registrierung dieser Verluste auch bei dieser Stelle vornehmen zu lassen.

Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen usw.) wenden sich für Meldungen und Datenkorrekturen bitte an die Koordinierungsstelle, um die Meldeformen sowie die Vergabe des benötigten Passwortes zu vereinbaren.

Sie möchten aufgefundenes Kulturgut melden?

Privatpersonen

Personen, die in den Besitz von Kulturgütern gelangt sind, welche vor 1946 entstanden sind, können diese an die Koordinierungsstelle melden, wenn die Herkunft unklar oder als verfolgungsbedingt entzogen einzustufen bzw. die Provenienz für die Zeit von 1933 bis 1945 nicht lückenlos nachzuweisen ist. Durch eine Veröffentlichung dieser Fundmeldungen in der Lost Art Internet-Datenbank kann nach möglicherweise anspruchsberechtigten Personen bzw. Institutionen gesucht werden.

Fundmeldungen von Privatpersonen können auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail an die Koordinierungsstelle übermittelt werden.

Öffentliche Einrichtungen

In Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vom Dezember 1999 sind die öffentlichen Einrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen usw.) der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, zu prüfen und offenzulegen, ob sich in ihrem Besitz Kulturgüter befinden, bei denen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug zwischen 1933 und 1945 nicht auszuschließen ist.

Sofern im Ergebnis dieser Suche keine Verweise auf einen Besitz von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut gefunden wurden, bittet die Koordinierungsstelle Magdeburg auch um die Übermittlung entsprechender Fehlmeldungen.

Für Meldungen und Datenkorrekturen wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle, um die für Sie geeignete Meldeform sowie die Vergabe des benötigten Passwortes zu vereinbaren.

Sie möchten nach Kulturgütern in unserer Datenbank recherchieren?

Praktisch alle der Koordinierungsstelle gemeldeten Kulturgüter sind über das Internet in unserer Datenbank recherchierbar.

Geben Sie unter dem Menüpunkt "Datenbank" einfach Begriffe ein und drücken Sie auf "Suchen". Sie können sich auch mit der Koordinierungsstelle in Verbindung setzen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Suchanfrage.

Sie möchten einen Antrag an die Beratende Kommission stellen?

Neben den Informationen zur Beratenden Kommission steht Ihnen deren Geschäftsstelle bei Fragen gern zur Verfügung.

Sie möchten Hinweise zu Kulturgütern geben oder haben allgemeine Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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