Fundmeldung | Einzelobjekt
Bildnis Anton von Werner mit Malgerät
Lost Art-ID
238101
Künstler:in
Koner, Max Johann Bernhard
Geburt
1854.07.17, Berlin
Tod
189, Berlin
Wirkungsort
Berlin
Titel
Bildnis Anton von Werner mit Malgerät
Datierung
1896
Objektart
Objektgruppe
Material / Technik
Leinwand / gemalt
Höhe
132,50 cm
Breite
90,00 cm
Inventarnummer
Dep. 8 Unb o. Nr.
Beschreibung
Tafelmalerei: Bild: der Maler präpariert seine Farben
Provenienz
(zeitweilige) Verwaltung; Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz; GemäldegalerieKatalogtext: In Dahlem hatte ein regulärer Galerie-Betrieb erst mit der aus Hessen per Stiftungsgesetz von 1957 nach Berlin überführten Bildersammlung begonnen. Somit sind Fremdeinlagerungen hier seltener und eher vereinzelt zustandegekommen. Ein Teil derselben, etwa aus Museen (Breslau) in ehemals deutschen Ostgebieten, dem heutigen Polen - sind 1964 aus dem Restbestand der der Oberfinanzdirektion München übergebenen Bestände aus ehemaligem "Reichsbesitz" der Gemäldegalerie Dahlem gem. § 27 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 des Rechtsträgerabwicklungsgesetzes 1965 in treuhänderische Verwahrung gegeben worden. Dieses Gesetz fingiert den Fortbestand des ursprünglichen Eigentümers (Provinz Niederschlesien als Träger des Schlesischen Museums der bildenden Künste Breslau). Einige Bilder gelten als behördliches Verwahrungsgut ohne Eigentumsbezeichnung. Der traditionelle Terminus lautet in der Regel "Deposita/Fremdvermögen" (Dep. 1-x). Oftmals sind irreführend auch befristete und unverfristete Leihnahmen als Deposita deklariert Katalogtext: Unbekannt ohne Nummer, Dahlem. Eine interne, nicht belegbare Notiz nennt auch den Namen Prof. Roch ohne Ortsangabe als Besitzer. Herkunft: unbekannt. Geismeier, Fremdbesitz, 1999, S. 86 f.
Zugangsgeschichte
unbekannt
In Dahlem hatte ein regulärer Galerie- Betrieb erst mit der aus Hessen per Stiftungsgesetz von 1957 nach Berlin überführten Bildersammlung begonnen. Somit sind Fremdeinlagerungen hier seltener und eher vereinzelt zustandegekommen. Ein Teil derselben, etwa aus Museen ( Breslau) in ehemals deutschen Ostgebieten, dem heutigen Polen - sind 1964 aus dem Restbestand der der Oberfinanzdirektion München übergebenen Bestände aus ehemaligem ¿Reichsbesitz¿ der Gemäldegalerie Dahlem gem. § 27 Abs. 4 i.V. m. Abs. 3 des Rechtsträgerabwicklungsgesetzes 1965 in treuhänderische Verwahrung gegeben worden. Dieses Gesetz fingiert den Fortbestand des ursprünglichen Eigentümers (Provinz Niederschlesien als Träger des Schlesischen Museums der bildenden Künste Breslau). Einige Bilder gelten als behördliches Verwahrgut ohne Eigentumsbezeichnung. Der traditionelle Terminus lautet in der Regel ¿Deposita/Fremdvermögen¿ (Dep. 1- x ). Oftmals sind irreführend auch befristete und unbefristete Leihnahmen als Deposita deklariert wor-den. Wenn hierfür reguläre Leihverträge existieren, sind solche Bilder nicht in diesen Fremdbesitz-Katalog integriert worden, so etwa die als Leihgaben der Bundesrepublik Deutschland deklarierten Bilder, die ebenfalls aus der Oberfinanzdirektion München an die Galerie gegeben wurden. (S. Einleitung) Akten: GG-Archiv; GV Bew.V. 151 Nr.66 Fremdvermögen.
Veröffentlicht seit
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