Bildnis des Philipp Melanchthon
unbekannt
In Dahlem hatte ein regulärer Galerie- Betrieb erst mit der aus Hessen per Stiftungsgesetz von 1957 nach Berlin überführten Bildersammlung begonnen. Somit sind Fremdeinlagerungen hier seltener und eher vereinzelt zustandegekommen. Ein Teil derselben, etwa aus Museen ( Breslau) in ehemals deutschen Ostgebieten, dem heutigen Polen - sind 1964 aus dem Restbestand der der Oberfinanzdirektion München übergebenen Bestände aus ehemaligem ¿Reichsbesitz¿ der Gemäldegalerie Dahlem gem. § 27 Abs. 4 i.V. m. Abs. 3 des Rechtsträgerabwicklungsgesetzes 1965 in treuhänderische Verwahrung gegeben worden. Dieses Gesetz fingiert den Fortbestand des ursprünglichen Eigentümers (Provinz Niederschlesien als Träger des Schlesischen Museums der bildenden Künste Breslau). Einige Bilder gelten als behördliches Verwahrgut ohne Eigentumsbezeichnung. Der traditionelle Terminus lautet in der Regel ¿Deposita/Fremdvermögen¿ (Dep. 1- x ). Oftmals sind irreführend auch befristete und unbefristete Leihnahmen als Deposita deklariert wor-den. Wenn hierfür reguläre Leihverträge existieren, sind solche Bilder nicht in diesen Fremdbesitz-Katalog integriert worden, so etwa die als Leihgaben der Bundesrepublik Deutschland deklarierten Bilder, die ebenfalls aus der Oberfinanzdirektion München an die Galerie gegeben wurden. (S. Einleitung) Akten: GG-Archiv; GV Bew.V. 151 Nr.66 Fremdvermögen.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Staatliche Museen zu Berlin
Gemäldegalerie
Matthäikirchplatz
10785 Berlin
Deutschland