Fundmeldung | Einzelobjekt
Der Heilige Antonius von Padua mit dem Christuskind
Lost Art-ID
238105
Künstler:in
Boettcher-Achenbach, Hedwig (?)
Wirkungsort
Berlin
Erste Erwähnung
1901/1915?
Künstler:in
Böttcher-Achenbach, H.
Lebensdaten
Lebensdaten unbekannt.
Titel
Der Heilige Antonius von Padua mit dem Christuskind
Objektart
Objektgruppe
Material / Technik
Leinwand / gemalt
Höhe
166,00 cm
Breite
200,50 cm
Inventarnummer
Dep. 12 Unb o. Nr.
Beschreibung
Tafelmalerei: Bild: das Christuskind erscheint dem heiligen Antonius von Padua, er umarmt es oder huldigt ihm
Provenienz
(zeitweilige) Verwaltung; Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz; Gemäldegalerie; Zugangsart: abgegeben zur RestaurierungKatalogtext: In Dahlem hatte ein regulärer Galerie-Betrieb erst mit der aus Hessen per Stiftungsgesetz von 1957 nach Berlin überführten Bildersammlung begonnen. Somit sind Fremdeinlagerungen hier seltener und eher vereinzelt zustandegekommen. Ein Teil derselben, etwa aus Museen (Breslau) in ehemals deutschen Ostgebieten, dem heutigen Polen - sind 1964 aus dem Restbestand der der Oberfinanzdirektion München übergebenen Bestände aus ehemaligem "Reichsbesitz" der Gemäldegalerie Dahlem gem. § 27 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 des Rechtsträgerabwicklungsgesetzes 1965 in treuhänderische Verwahrung gegeben worden. Dieses Gesetz fingiert den Fortbestand des ursprünglichen Eigentümers (Provinz Niederschlesien als Träger des Schlesischen Museums der bildenden Künste Breslau). Einige Bilder gelten als behördliches Verwahrungsgut ohne Eigentumsbezeichnung. Der traditionelle Terminus lautet in der Regel "Deposita/Fremdvermögen" (Dep. 1-x). Oftmals sind irreführend auch befristete und unverfristete Leihnahmen als Deposita deklariert Katalogtext: Unbekannt ohne Nummer, Dahlem. // Bewahrt im Röntgenraum des Restaurators Böhm in Berlin-Dahlem; danach Boden der Galerie ebda. Herkunft: unbekannt? Geismeier, Fremdbesitz, 1999, S. 88
Zugangsgeschichte
unbekannt
In Dahlem hatte ein regulärer Galerie- Betrieb erst mit der aus Hessen per Stiftungsgesetz von 1957 nach Berlin überführten Bildersammlung begonnen. Somit sind Fremdeinlagerungen hier seltener und eher vereinzelt zustandegekommen. Ein Teil derselben, etwa aus Museen ( Breslau) in ehemals deutschen Ostgebieten, dem heutigen Polen - sind 1964 aus dem Restbestand der der Oberfinanzdirektion München übergebenen Bestände aus ehemaligem ¿Reichsbesitz¿ der Gemäldegalerie Dahlem gem. § 27 Abs. 4 i.V. m. Abs. 3 des Rechtsträgerabwicklungsgesetzes 1965 in treuhänderische Verwahrung gegeben worden. Dieses Gesetz fingiert den Fortbestand des ursprünglichen Eigentümers (Provinz Niederschlesien als Träger des Schlesischen Museums der bildenden Künste Breslau). Einige Bilder gelten als behördliches Verwahrgut ohne Eigentumsbezeichnung. Der traditionelle Terminus lautet in der Regel ¿Deposita/Fremdvermögen¿ (Dep. 1- x ). Oftmals sind irreführend auch befristete und unbefristete Leihnahmen als Deposita deklariert wor-den. Wenn hierfür reguläre Leihverträge existieren, sind solche Bilder nicht in diesen Fremdbesitz-Katalog integriert worden, so etwa die als Leihgaben der Bundesrepublik Deutschland deklarierten Bilder, die ebenfalls aus der Oberfinanzdirektion München an die Galerie gegeben wurden. (S. Einleitung) Akten: GG-Archiv; GV Bew.V. 151 Nr.66 Fremdvermögen.
Veröffentlicht seit
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Kurator für italienische Kunst vor 1500
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