Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), Referat C 2
Über die Institution
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) empfehlen, „die im BADV, Referat C 2, verwalteten Archivalien aus der NS-Zeit, die im Zusammenhang mit Vermögensentziehungen gegenüber Verfolgten entstanden sind, sowie die vorliegenden Verfahrensakten nach dem Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) für ihre Provenienzforschung zu nutzen“ (s. Umsetzung des BRüG).
Eine Anfrage beim BADV geschieht einerseits zur Vergewisserung, ob Vermögensansprüche eines NS-Verfolgten dort bereits aktenkundig sind – und andererseits, um Doppelentschädigungen zu vermeiden (gemäß der Gemeinsamen Erklärung 1999, Ziffer I), falls es bereits Kompensationsleistungen des Bundes gab.
Überlebende des Holocaust oder ihre Nachfahren haben fallweise nach 1945 Anträge auf Entschädigung (immaterieller Schäden) und Rückerstattung (materieller Schäden) bei den Besatzungsbehörden, ab 1949 dann bei den sogenannten Wiedergutmachungsämtern der Länder gestellt. Neben der Information, ob und welche Entschädigungs- und sonstigen Kompensationsbemühungen durch den Staat bereits unternommen wurden, liefern die Akten in aller Regel vor allem Hinweise auf den Vorgang des Besitzverlustes, sowie den Verbleib von Nachkommen, Angehörigen und Erben.
Für eine Fernprüfung stehen allein die Akten der Berliner Wiedergutmachungsämter zur Verfügung, und auch nur bis zu einer gewissen Erschließungstiefe: Die Akten sind inhaltlich gerafft wiedergegeben, digital nicht in Gänze lesbar. Eine Recherche jeweils vor Ort ist daher unvermeidlich.
Grundsätzlich befinden sich Wiedergutmachungsakten in den zuständigen Archiven am letzten Wohnort der Opfer oder, insbesondere bei Emigranten, am Ort der Entziehung (z.B. Überseehäfen).
Adresse
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Deutschland