"Konvolut Süddeutschland"
Im Zusammenhang mit dem „Kunstfund Gurlitt“ wurden 18 Werke im Besitz einer süddeutschen Privatperson bekannt, welche ursprünglich aus dem Bestand von Hildebrand Gurlitt stammten. Auf Initiative der Privatperson, die sich den „Washingtoner Prinzipien“ unterworfen hat, und aufgrund des engen Zusammenhanges der Konvolute wurde das „Konvolut Süddeutschland“ ab 2017 in die Forschung des Projekts „Provenienzrecherche Gurlitt“ aufgenommen. Bislang konnten fünf Werke als NS-verfolgungsbedingt entzogen identifiziert und restituiert werden. Die verbliebenen 13 Werke übernahm die Kunstverwaltung des Bundes im November 2020 zur fortlaufenden Provenienzforschung.
Siehe hierzu: Andrea Baresel-Brand, Provenienzrecherche Gurlitt: Überblick, Methoden und Ergebnisse, in: Andrea Baresel-Brand/Gilbert Lupfer/Nadine Bahrmann (Hrsg.), Kunstfund Gurlitt. Wege der Forschung (= Provenire. Schriftenreihe des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste), Bd.2, Berlin 2020, S.1-18.
Kunstverwaltung des Bundes
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