Die Unterlagen wurden 1941 von der Vermögensverwertungsstelle beim damaligen Oberfinanzpräsidenten Berlin im Zusammenhang mit der Einziehung des Vermögens von Martin Popper konfisziert sowie durchgesehen und verblieben dann in der Behörde. 1989 gelangten sie mit einer Abgabe der Oberfinanzdirektion Berlin in das Landesarchiv Berlin.