Mitteilung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern an George Behrens, 01.04.1935, dass das Bild auf die Liste nationalen Kulturgutes gesetzt wird. Nachgewiesen auf der Liste nationalen Kulturgutes Juni 1938 13.10.1939: Bericht der Kunsthalle Hamburg, dass das Bild noch im Besitz der Familie Behrens ist. Verkauft zwischen 1939 und 1945.