Flersheim, Martin und Florence
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Die Frankfurter Eheleute Flersheim besaßen eine sehr umfangreiche Kunstsammlung und Bibliothek. Die Kunstsammlung und auch das Engagement der Flersheims für die Kunst waren weit über den Frankfurter Raum bekannt. Im Zuge der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten sollte sich auch das Leben der Familie Flersheim grundlegend ändern. Schnell sahen auch sie als Juden keine Möglichkeiten mehr im Deutschland der Nationalsozialisten zu verbleiben und beschlossen, um Leib und Leben zu retten, den Weg in die Emigration. Dieser sollte zunächst in die Niederlande führen.
Der Frankfurter Unternehmer und Kunstsammler Martin Flersheim verstarb allerdings 1935. Erbin war seine Witwe Florence Flersheim, geb. am 24. Dezember 1864 in Buenos Aires. Sie und ihr Sohn Fritz Flersheim, geb. 07. August 1892 in Frankfurt am Main, verfolgten weiter die Absicht, das nationalsozialistische Deutschland zu verlassen. Dieses Vorhaben konnten sie schließlich 1937 bzw. Anfang 1938 umsetzen. Die Flucht führte zunächst nach Amsterdam, sollte jedoch letztendlich nach New York gehen. Zu diesem Anlass wurde zahlreiches Umzugsgut gepackt und nach Amsterdam verschifft.
Insbesondere in dem Umzugsgut der Florence Flersheim befanden sich wertvolle Gemälde. Dies geht aus den Rückerstattungsakten zu nach dem Krieg geführten Verfahren zum Verlust der Gemälde hervor.
Florence Flersheim konnte bzw. durfte nicht sämtlichen Kunstbesitz bei ihrer Auswanderung mitnehmen. Für die Erlaubnis der Auswanderung und für den Erhalt der üblichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Vorhaben musste Florence erhebliche Vermögenswerte zurücklassen, allein schon um die den Juden auferlegten zahlreichen Steuerforderungen zu begleichen. Die Zurücklassung von Kunstgegenständen geht u.a. aus dem Schreiben des die Flersheims nach dem Krieg bezüglich diverser Rückerstattungsansprüche vertretenden Rechtsanwalts Fritz Mertens hervor. In seinem Schreiben an das Zentralmeldeamt Bad Nauheim vom 16. Dezember 1948 ging es um den gesamten Kunstbesitz, also auch um das in den Niederlanden beschlagnahmte Umzugsgut, und insbesondere auch um den Verlust von Bildern, welche die Stadt Frankfurt aus dem Besitz Flersheim übernommen hatte. In diesem Schreiben, welches die „Anmeldung nach dem Gesetz 59 wegen der Gemäldesammlung Frau Florence Flersheim (...)“ betraf, forderte Florence Flersheim die Rückgabe aller Bilder bzw. Kunstobjekte, welche sie in Deutschland verkauften musste. Dabei wurde u.a. ein Schreiben des Polizeipräsidenten in Frankfurt/Main vom 17. Mai 1938 erwähnt. Aus diesem ging hervor, dass einige Kunstwerke zurückbehalten wurden. Der Grund hierfür war vorrangig, dass diverse wohl als national wertvoll eingestuft wurden. Von diesen erwarb die Stadt Frankfurt einige Gemälde. Weitere Kunstwerke, nicht unbedingt alle als national wertvoll eingestuft, wurden offensichtlich ebenfalls einbehalten und gelangten an verschiedene Käufer.
Außer den in Frankfurt durch die Nationalsozialisten zurückgehalten Kunstwerken gab es noch diverses Umzugsgut der Florence Flersheim und ihres Sohnes Fritz. Florence Flersheim und ihr Sohn Fritz Flersheim emigrierten, wie geschildert, 1937 nach Amsterdam. Ihr Umzugsgut lagerten sie zunächst bei der Fa. Fermont in Frankfurt am Main ein. Dieses Unternehmen leitete dann das Umzugsgut, bestehend aus zwei Lifts, an die Fa. „Chr. J. Veraart“ in Amsterdam. Bestätigt wird dies durch die Amsterdamer Firma. Im Rahmen eines durch die Flersheims nach dem Krieg geführten Rückerstattungsverfahren bestätigt Veraart im Februar 1958, dass die Umzugsgüter von Fritz Flersheim und seiner Mutter Florence Flersheim 1937/38 übernommen worden waren.
Florence Flersheim und ihr Sohn Fritz Flersheim erhielten den Großteil ihr Umzugsgutes nicht zur freien Verfügung, sondern es verblieb bei der Amsterdamer Lagerfirma Veraart und wurde dort im Jahre 1944 durch den Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) beschlagnahmt.
Florence Flersheim emigrierte vor ihrem Sohn von Amsterdam aus in die USA, nach New York. Fritz Flersheim folgte 1939 in die USA. 1947 ging es für Florence weiter nach Argentinien, Buenos Aires. Dort lebte ihr zweiter Sohn Herbert (Heriberto) Flersheim. Florence Flersheim verstarb am 04. März 1950 in Buenos Aires.
Nach dem Krieg bemühte sich Fritz Flersheim für sich und seine Mutter um Aufklärung des Schicksals der Kunstwerke und der Fritz Flersheim gehörenden umfangreichen Bibliothek. Fritz Flersheim, der selbst einige Kunstwerke besessen hatte, beklagte in erster Linie den Verlust einer Bibliothek, die mehrere tausend Bände umfasst hatte. Zu seinen Verlusten führte er in den fünfziger Jahren rückerstattungsrechtliche Verfahren in Frankfurt. Nachdem seine Mutter Florence 1950 verstorben war und er Erbe nach ihr wurde, führte er das Verfahren auch zu ihrem sehr erheblichen Kunstverlust weiter. Schließlich sollten die Verfahren zu beider Kunstverlust zusammengelegt werden.
Fritz Flersheim wandte sich bereits am 09. Oktober 1946 am das „War Department, Civilian Affair Division“ in Washington. Seinem Schreiben fügte er Listen zu seinen in Verlust geratenen Büchern, Möbeln und Kunstgegenständen an, sowie eine Liste von Kunstwerken „list of some of her belongings“, die seiner Mutter Florence vorrangig in Amsterdam abhanden gekommen waren.
In Bezugnahme auf sein Schreiben vom 09. Oktober 1946 wandte sich Fritz Flersheim im Februar 1947 an den Direktor des „Office of Military Government for Germany (U.S.), Economic Division, Restitution Branch“. In diesem Schreiben beklagte er den im Amsterdam durch die Nationalsozialisten erfolgten Verlust seiner Bücher sowie von Möbeln und Kunstgegenständen - letzteres aus seinem und aus dem Besitz der Mutter - und bat, bei Auffindung von Objekten, diese an ihn zu senden.
Einige wenige Bücher aus dem Besitz des Fritz Flersheim konnten durch die Treuhandverwaltung von Kulturgut (TVK) in München ermittelt werden und Herrn Flersheim über seinen Rechtsanwalt Dr. Georg Kappus 1961 herausgegeben werden. Die Ermittlungen zum Verbleib der Gemälde blieben hingegen dahingehend ergebnislos.