Über die Lost Art-Datenbank

Die Lost Art-Datenbank wird von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste unterhalten. Sie dokumentiert Kulturgüter, die ihren Eigentümer:innen zwischen 1933 und 1945 aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung entweder nachweislich entzogen wurden, oder bei denen ein solcher Entzug nicht ausgeschlossen werden kann

(„NS-Raubgut“).

Darüber hinaus verzeichnet die Lost Art-Datenbank kriegsbedingt verlagertes Kulturgut. Diese auch als Kriegsverluste bezeichneten Objekte wurden während oder infolge des Zweiten Weltkrieges entzogen, verbracht oder verlagert.

Such- und Fundmeldungen

Im Bereich der Suchmeldungen sind Kulturgüter gelistet, die privaten Personen und Einrichtungen oder öffentlichen Institutionen infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bzw. im Zuge des Zweiten Weltkrieges abhanden gekommen sind. In der Suchliste sind auch Objekte enthalten, deren Standorte, z. B. in Russland, bekannt sind.

Der Bereich der Fundmeldungen verzeichnet Objekte, von denen bekannt ist, dass sie unrechtmäßig entzogen bzw. kriegsbedingt verlagert wurden. Weiterhin sind hier Meldungen zu Kulturgütern veröffentlicht, bei denen eine unsichere oder lückenhafte Provenienz auf einen möglicherweise unrechtmäßigen Entzug oder eine kriegsbedingte Verlagerung hinweisen. Bei Fundmeldungen kann nicht immer eine eindeutige Zuordnung zu einem Verlustkontext vorgenommen werden, da heutige Besitzer:innen erfahrungsgemäß häufig die Provenienz der Objekte nicht kennen.

Historische Unrechtskontexte

Zwischen 1933 und 1945 wurden Millionen von Kulturgütern verlagert, entzogen und geraubt: Verfolgte der NS-Gewaltherrschaft wurden Opfer des staatlich organisierten Kulturgutraubs in Form von „Arisierungen“, Enteignungen, Zwangsverkäufen oder erzwungenen Schenkungen.

Zum Kriegsende führten die Aktivitäten der sowjetischen Trophäenkommissionen, die Diebstähle einzelner Militärangehöriger der alliierten Streitkräfte oder Territorialverschiebungen dazu, dass ausgelagerte Kulturgüter nicht mehr an ihren ursprünglichen Ort zurückgeführt und als „Beute“ geplündert, verbracht oder verlagert wurden. Sie sollten insbesondere in der Sowjetunion als Kompensation erlittener Kriegszerstörungen und -verluste dienen.

Rückkehr der Bestände des Grünen Gewölbes Dresden, 1958 
Verladen von Klavieren aus beschlagnahmtem Besitz in Paris, 1943 

 

 

Rechtliche und ethische Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Restitution von NS-Raubgut nach dem Zweiten Weltkrieg waren das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung von 1953, das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1956 und das Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) von 1957. Allerdings gelang es nicht annähernd, die Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen. Die Fristen zur Anmeldung von Ansprüchen sind mittlerweile abgelaufen.

1998 wurden auf internationaler Ebene die Washingtoner Prinzipien↗ (Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden) beschlossen. Zu deren Umsetzung bekannte sich Deutschland 1999 im Sinne seiner historischen und moralischen Selbstverpflichtung mittels der Gemeinsamen Erklärung↗. Punkt III der Gemeinsamen Erklärung sieht unter anderem eine öffentliche Such- und Fundliste vor, in die Kulturgüter eingetragen werden, welche von öffentlichen Einrichtungen als NS-Raubgut oder Verdachtsfall ermittelt wurden. Vor diesem Hintergrund wurde im April 2000 die Lost Art-Datenbank online gestellt und 2001 von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eine Handreichung↗ erarbeitet.

Ausgangspunkt für die Rückführungen kriegsbedingt verlagerten Kulturguts bildet das Völkerrecht und hier speziell die Haager Landkriegsordnung von 1907: Sie verbietet etwa Plünderungen (Art. 47 HLKO), schützt das Privateigentum und untersagt die Beschlagnahmung, Zerstörung oder Beschädigung von Werken der Kunst (Art. 56 HLKO).

Um Kulturgutverluste der Jahre 1933 bis 1945 zu dokumentieren und eine Grundlage für deren Rückführung zu schaffen, gründeten zehn deutsche Länder 1994 in Bremen die „Koordinierungsstelle der Länder für die Rückführung von Kulturgütern“. Seit 1998 beteiligten sich alle 16 Länder und ab 2001 auch der Bund an der Koordinierungsstelle, die ihren Sitz in Magdeburg erhielt und 2015 im Deutschen Zentrum Kulturgutverluste aufging.

Arbeiter beim Auspacken von Porzellan der „Möbel-Aktion“ im ERR-Lager in einem Pariser Kaufhaus, um 1942/43 

Sensible Sprache

Titel und Beschreibungen von Objekten in der Lost Art-Datenbank können diskriminierende Begriffe enthalten, die historische Diskurse und Machtverhältnisse widerspiegeln. Sie gehen zurück auf von Künstler:innen, Hersteller:innen oder Autor:innen vergebene Titel oder sind durch historische Inventare, Beschriftungen, Kataloge etc. überliefert. Uns ist bewusst, dass mit der Verwendung dieser Begriffe diskriminierende Sprache reproduziert wird. Um jedoch zu gewährleisten, dass Werke unter ihren historischen Titeln auffindbar bleiben, haben wir uns entschieden, diese Begriffe beizubehalten. Für die Provenienzforschung ist die Dokumentation historischer Werktitel unverzichtbar.