Hilfe - FAQ

Bei NS-ver­fol­gungs­be­dingt ent­zo­ge­nem Kul­tur­gut han­delt es sich um Kul­tur­gut, das zwi­schen 1933 und 1945 ver­folg­ten Per­so­nen ent­zo­gen wor­den ist. Gleich­be­deu­tend wer­den die Be­zeich­nun­gen „NS-Raub­gut“ oder „NS-Raub­kunst“ ver­wen­det. Hier finden Sie Informationen zu „NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“ 

Die auch als „Kriegsverluste“ bezeichneten Objekte wurden während und infolge des Zweiten Weltkrieges widerrechtlich entzogen, verbracht oder verlagert. Hier finden Sie Informationen zu „kriegsbedingt verlagertem Kulturgut

Die Lost Art-Datenbank listet Einzelobjekte und Sammlungen, bei denen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nachweislich vorliegt oder vermutet werden kann. Darüber hinaus wird kriegsbedingt verbrachtes Kulturgut dokumentiert. Aufgenommen werden Fund- und Suchmeldungen zu Kulturgütern im weiteren Sinne, d.h. bewegliche Sachen von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes. Dies schließt etwa Bücher und Archivalien ein sowie z.B. All­tags- und Ge­brauchs­ge­gen­stän­de.

Die Lost Art-Datenbank listet keine Kulturgüter, deren unrechtmäßiger Entzug mit anderen als den oben genannten Verlustumständen in Zusammenhang steht. Hierzu zählen z.B. Verluste infolge der Kolonialherrschaft oder zu Zeiten der Sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik (SBZ/DDR). 

Grundsätze zur Eintragung und Löschung von Meldungen in die Lost Art-Datenbank

Nein. Die Lost Art-Datenbank wird ständig aktualisiert und um Kulturgüter erweitert. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung über die Lost Art-Datenbank.

Die Such- und Fundmeldungen basieren auf den von Melder:innen übermittelten Informationen. Die Verantwortung für den Inhalt der Meldungen liegt bei den jeweils meldenden juristischen und natürlichen Personen. Das Lost Art-Team stellt keine eigenen Recherchen zu den Such- und Fundmeldungen an. Es prüft im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich, ob die von Melder:innen übermittelten Informationen plausibel sind.

Die Such- und Fundmeldungen basieren auf den von Melder:innen übermittelten Informationen und spiegeln deren aktuellen Kenntnistand wider.

Informationen zu Einzelobjekten oder Sammlungen können an die im Datensatz angegebenen Kontaktdaten übermittelt werden. Bitte verwenden Sie zur Identifizierung die Lost Art-ID oder die genannte PURL.

Privatpersonen und Institutionen des In- und Auslands können Kulturgüter für die Lost Art-Datenbank melden. Eine Veröffentlichung von Meldungen erfolgt ausschließlich im Auftrag und nur mit Zustimmung der meldenden Personen und Institutionen. Hier finden Sie Informationen zu Meldungen

Jede:r kann Informationen zu Einzelobjekten oder Sammlungen an die im Datensatz angegebenen Kontaktdaten übermitteln. Bitte verwenden Sie zur Identifizierung die Lost Art-ID oder die genannte PURL.

Das Lost Art-Team stellt keine eigenen Recherchen zu den Such- und Fundmeldungen an. Es prüft im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich, ob die von Melder:innen übermittelten Informationen plausibel sind. Wird die Plausibilität von Dritten substantiell in Frage gestellt, wird die Meldung als „strittig“ gekennzeichnet.

Mithilfe der Veröffentlichung von Such- und Fundmeldungen sollen frühere Eigentümer:innen bzw. deren Erb:innen mit heutigen Besitzer:innen zusammengeführt werden. Restitutionen und andere gerechte und faire Lösungen im Umgang mit NS-Raubgut sind das Ziel dieser Veröffentlichungen. Anschließend können Kulturgüter als „restituiert“ angezeigt werden. Die Erfassung der restituierten Kulturgüter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient der Schaffung von Transparenz.

Wir empfehlen folgendes Zitierschema:

Lost Art-Datenbank, PURL, (Zugriff am XX.XX.20XX).

Das Zentrum löscht eine Eintragung oder Meldung aus der Lost Art-Datenbank, wenn Melder:innen dies schriftlich beantragen. Kulturgüter können ebenso depubliziert werden, wenn sich Angaben als unwahr oder nicht plausibel herausstellen. Ausführliche Kriterien sind in den Grundsätzen zur Eintragung und zur Löschung von Meldungen festgelegt.

Grundsätze zur Eintragung und Löschung von Meldungen in die Lost Art-Datenbank

Nein. Das Lost Art-Team prüft die Plausibilität von Meldungen, unternimmt jedoch keine vertiefte Provenienzforschung.

Nein. Mit der Dokumentation eines Einzelobjekts oder einer Sammlung in der Lost Art-Datenbank ist nicht die Feststellung verbunden, dass es sich dabei tatsächlich um ein NS-verfolgungsbedingt entzogenes oder im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verbrachtes Kulturgut handelt. Die Dokumentation hat keine Auswirkung auf das Eigentumsrecht, die Verfügungsbefugnis oder das Bestehen von sonstigen Rechtsansprüchen, weder zugunsten noch zulasten des jeweiligen Melders oder eines Dritten. Die Eintragung in die Lost Art-Datenbank ersetzt nicht eine ggf. erforderliche gerichtliche Geltendmachung durch die berechtigte Einrichtung oder Person oder sonstige Maßnahmen zur Sicherung von Rechten.

Das ursprünglich über lostart.de verfügbare Modul „Provenienzrecherche“ ist mit dem Relaunch 2021 entfallen. Die darin enthalten Daten wurden 2001, vor der Gründung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, für die Anlagen zur Handreichung generiert. Diese Datenbestände werden derzeit unter Berücksichtigung aktueller Forschungsstände überarbeitet und zukünftig über Proveana – Datenbank Provenienzforschung abrufbar sein.

Sie haben die Möglichkeit, Trefferlisten als CSV-Dateien herunterzuladen. Die Datei können Sie direkt mit einem entsprechenden Programm (Excel, OpenOffice, LibreOffice, etc.) öffnen oder die Dateien abspeichern.

Beim direkten Öffnen der CSV-Datei werden entweder die Daten geladen (Excel) oder es wird ein Import-Dialog angezeigt (OpenOffice, LibreOffice etc.). Beim direkten Laden in Excel wird dabei der jeweiligen Standard-Zeichensatz der Excel-Installation verwendet. Da für die CSV-Daten der universelle Zeichensatz UTF8 verwendet wird, kann es ohne Konvertierung zur falschen Darstellung von Umlauten und ähnlichen Zeichen kommen. Für eine korrekte Darstellung der Daten in Excel wird daher die Verwendung der entsprechenden Importfunktion für CSV-Dateien in Excel empfohlen. Eine Anleitung finden Sie unter folgendem externen Link hier.

Die „Erweiterte Suche“ bietet die Möglichkeit, gezielt in bestimmten Feldern zu suchen, verschiedene Suchbegriffe zu kombinieren und ein verfeinertes Suchergebnis zu erzeugen.  

Rechts neben den Eingabezeilen finden Sie ein Auswahlmenü mit Suchkriterien. Wählen Sie zunächst ein Suchkriterium aus und geben anschließend in die links danebenstehende Eingabezeile Ihren Suchbegriff ein. Am rechten Rand können Sie in der Auswahlliste sogenannte Boole´sche Operatoren wie zum Beispiel „UND“, „ODER“, „UND NICHT“ auswählen, um zu entscheiden, ob die Begriffe alle in einem Treffer vorkommen müssen oder nicht. Mit dem Button „Suchfeld hinzufügen“ können Sie weitere Begriffe zu Ihrer Suche ergänzen.

Um ein Wort zu „trunkieren“, also beliebige weitere Zeichen zu finden, können Sie das Sternchenzeichen * nutzen.

Beispiel: Die Sucheingabe „Öl*“ findet „Öl“, „Ölfarbe“, „Ölmalerei“ usw.

Um an einer Stelle ein beliebiges Zeichen zu finden, können Sie das Fragezeichen als „Wildcard“ nutzen.

Beispiel: „B?ch“ findet „Buch“, „Bücher“, „Bach“ etc.

Bei der Verwendung von "Wildcard"-Zeichen (* und ?) darf nicht gleichzeitig ein Bindestrich verwendet werden.

Um mehrere Begriffe in exakter Zeichenfolge zu finden, geben Sie die Begriffe mit Anführungszeichen am Beginn und am Ende der Zeichenkette ein.

Beispiel: "Häuser am Bach"

Setzen Sie die Suche zurück, indem Sie über den Hauptmenüeintrag „Suche“ gehen oder geben Sie einen neuen Begriff in den Suchschlitz ein. Links neben dem Suchergebnis befindet sich eine Aufstellung der für die Suchabfrage relevanten Filter. Diese Filter dienen der Eingrenzung der Treffer.