Damenschirm
Am 19. Dezember 1942 Ankauf durch das Museum Regensburg vom Finanzamt Regensburg im Rahmen der sogenannten „Aktion 3“.
Unter der Tarnbezeichnung „Aktion 3“ gab das Reichsfinanzministerium Anfang November 1941 Anweisungen für die finanzbehördliche Verwaltung und Verwertung der von den jüdischen Deportierten zurückgelassenen Vermögen heraus. Am 25. November 1941 wurde mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, die das Enteignungsverfahren wesentlich beschleunigte. Der Vermögensverfall trat nun automatisch ein, wenn ein deutscher Jude die Reichsgrenze überschritt und dauerhaften Aufenthalt im Ausland nahm. Der Vermögensentzug und die Verwertung erfolgten in enger Zusammenarbeit von Finanzbeamten mit der Gestapo und unter Mitwirkung von Stadtverwaltungen, Gerichtsvollziehern, Bankangestellten und Auktionatoren.
Vermerk im Inventarbuch: „Im Dezember 1942 […] vom Finanzamt Regensburg aus ‚Aktion III‘ (Judenaktion) um RM 7.–“ Vorprovenienz unbekannt.
Museen der Stadt Regensburg
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