Zwei Haargeschnüre
Haargeschnür (Inv.-Nr. K 1939/12,1)
Objektmaß Nadel 9,3 x 2,8 x 2,8 cm; Gesamtlänge 64 cm
Fünf Nadeln mit großen kugeligen Filigranköpfen durch je zwei Erbsketten miteinander verbunden, beiderseits außen einfache Kette.
Haargeschnür (Inv.-Nr. K 1939/12,2)
Objektmaß Nadel 9 x 2,2 x 2,2 cm
Sechs Nadeln mit kugeligen Filigranköpfen durch dünne Kettchen miteinander verbunden. Kopf einer Nadel verbeult, die Kettchen größtenteils mit Bindfäden an den Nadeln befestigt.
Ankauf (nach Zwangsablieferung von Silber zusammen mit Inv.-Nr. K 1939/1 bis K 1939/11 und K 1939/13 bis K 1939/29)
Als Zwangsablieferung von Edelmetall (Silber) gemäß der „Dritten Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ vom 21.02.1939 an das Städtische Leihamt Regensburg. Am 3. Mai 1939 Ankauf durch das Museum Regensburg zusammen mit Inv.-Nr. K 1939/1 bis K 1939/11 und K 1939/13 bis K 1939/29 für insgesamt RM 210,–
Vermerk im Inventarbuch: „Vom Pfandamt aus dem Verkauf des beschlagnahmten Regensburger Juden-Silbers. Stammt aus dem Besitz jüdischer Familien aus Rgb. [Regensburg].“ Vorprovenienz unbekannt.
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