König Georg II. von Großbritannien (* 1683, † 1760) in seiner Zeit als „Prince of Hanover“
Porträt eines jungen Mannes mit einer voluminösen Lockenperücke, die eine auffällige Locke über der Stirn aufweist; Dreiviertelprofil, zur linken Bildseite gewendet, den Kopf und den Blick zum Betrachter gerichtet; gekleidet in eine aufwändig verzierte Rüstung, um den Hals ein eng gebundenes, helles Tuch, darüber ein knittrig gefaltetes, hell gerandetes Band; auffällige, ebenso hell gerandete Schulterklappe; locker über seine linke Schulter geworfen ein faltiges Tuch, bzw. ein Schal. Im Hintergrund links die Silhouette einer (brennenden?) Stadt, ev. als Hinweis auf einen besonderen Erfolg des Porträtierten in der Kriegsführung.
Sowohl von der Porträtähnlichkeit, als auch aufgrund des neueren Porträttypus aber ist die Identifizierung der Person, die auf dem in dem Photo wiedergegebenen Gemälde porträtiert ist, als Georg II. gerechtfertigt.
Typologisch entspricht das Gemälde Porträts wie denjenigen in den Stichen von William Faithorne d. J. nach Georg Wilhelm Lafontaine (Fountain, Fontaine), 1700-1710, Ex.: London, National Portrait Gallery, NPG D7906 und John Smith nach Johann Leonhard Hirschmann, 1706, Ex.: London, National Portrait Gallery, NPG D11635.
Nach Hammerschmidt aus dem Nachlass der Petronella Melusine von Chesterfield, geb. von der Schulenburg-Hehlen (* 1693, † 1778):
„Das Gemälde gehörte zum Nachlaß der Petronella Melusine und kam durch Erbschaft nach Wolfsburg.“ Danach durch Vererbung weitergegeben innerhalb des Hauses von der Schulenburg-Wolfsburg; vor 1942 Schloß Wolfsburg (bis 1932 Landkreis Gardelegen, Provinz Sachsen; danach Landkreis Gifhorn, Provinz Hannover; heute Stadt Wolfsburg); danach verbracht in das neuerbaute Schloss Neumühle bei Tangeln, Gemeinde Beetzendorf im Altmarkkreis Salzwedel, dortiger Standort: „Flur, Hauptgeschoß“; 1945 Zurücklassung bei dem fluchtartigen Verlassen von Schloß Neumühle vor der Übernahme durch die Rote Armee; Schloss Neumühle wurde der Sowjetischen Besatzungszone zugeordnet und enteignet; Verbleib unbekannt