Terrine
Nach Inventarbuch 1940:
Dekor: Die Füße, die Henkel, die Rocaillen zu den Henkeln vergoldet. Auf der Breitseite auf dem Corpus reiche Landschaft in farbiger Rocaileumrahmnung mit farbigen Blumen: in der Mitte 2 Wanderer von rückwärts an einem Fluss, links Felsgruppe mit Baum und Wegweiser, in der Mitte Zaun, rechts über dem Fluss Gebäude mit Kirche, im Hintergrund blauende Berge.
Auf der Gegenseite in gleicher Umrahmung in der Mitte Reiter in Grün auf braunem Ross am Fluss, links Felsgruppe mit Bäumen, rechts Ausblick über den Fluss auf Gebäude mit Zinnenburg, blauende Berge in der Ferne. Unter den Henkeln je ein farbiger Blumenstrauss. Der eingezogene Rand mit Goldsteifen, purpurgehöht.
Auf dem Deckel gleiches Dekor a) Angler am Fluss, rechts hinter ihm Felsen und Bäume, links jenseits Gebäude mit Rundturm, Baumgruppen, rechts Fels. b) in der Mitte Angler, rechts Weg zu Baumgruppe mit Marterl (Bildstock), weiter rechts Häuser, links jenseits des Flusses Baumgruppe, Häuser und Berge. An den Schmalseiten je Blumenstrauss und Streublume. Zitrone gelb, Blätter grün. Erhaltung sehr gut.
/A.G., 2016.03.01
Ankauf (nach Beschlagnahmung) 1940
Geheime Staatspolizei - Staatspolizeileitstelle München
Provenienzforschung:
1938 Julius Davidsohn, München.
Am 25.11.1938 Beschlagnahmung durch die Geheime Staatspolizei - Staatspolizeileitstelle München in der Wohnung von Julius (08.02.1864 Hannover - 11.08.1942 Theresienstadt) und Simoni (Semaja Franziska) Davidsohn, geb. Hirsch (31.05.1879 Frankfurt am Main - 24.04.1943 Theresienstadt), München, Widenmayerstraße 45/I.
1940 Erwerbung durch das Bayerische Nationalmuseum von der Geheimen Staatspolizei - Staatspolizeileitstelle München für 100,00 RM.
Am 03.07.1947 dem Central Collecting Point München übergeben. Münchner Nummer: 43703.
Am 23.12.1948 Anmeldung auf Rückerstattung durch die Globalanmeldung "JR 4228" der Jewish Restitution Successor Organisation (JRSO).
Am 29.05.1949 an den Central Collecting Point Wiesbaden.
Am 29.07.1952 Abtretung des Anspruches auf Rückerstattung durch die JRSO an den Freistaat Bayern. Beschluß der Wiedergutmachungskammer beim Landgericht München I vom 22.09.1954 zur Rückerstattung des Deutschen Reiches an den Freistaat Bayern (AZ: IR I WKV 25/54).
1952 nicht zurück an die Treuhandverwaltung von Kulturgut.
1955 von der Treuhandverwaltung von Kulturgut nicht an den Freistaat Bayern überwiesen.
Verbleib unbekannt.
/A.G., 2016.03.01
Bayerisches Nationalmuseum
München
Prinzregentenstraße 3
80538 München
Deutschland