Posen, Anna und Sidney
Über die Person
Amalia Anna Posen (1860–1944), geborene Liebmann, wurde am 5. Juni 1860 in Wiesbaden geboren. Am 29. November 1881 heiratete sie den am 17. Februar 1852 in Offenbach am Main geborenen Fabrikbesitzer Sidney Posen (1852–1937) in Frankfurt a.M. Da er die schweizerische Staatsbürgerschaft besaß, erhielt Anna durch Heirat diese auch.
Beide Ehegatten waren jüdischer Abstammung: Sally Sidney Posen war der Sohn von Jakob Posen (1821–1897) und Sophie, geborene Schnapper (1824–1893) – ihre Gräber sind heute auf dem Alten Jüdischen Friedhof in Frankfurt a.M. zu finden.
Die Firma Eduard Posen & Co wurde 1838 in Offenbach von Sidney’s Großvater Eduard Posen gegründet und nach seinem Tod 1853 / 1855 von dessen Söhnen Carl Posen und Jakob Posen übernommen. Als 20- jähriger stieg Sidney Posen als Teilhaber in die Firma seines Vaters und Onkels ein und konzentrierte sich hauptsächlich auf die Albumfabrikation und ihre Ausgestaltung, worin er sich hohe Verdienste erworben hatte.
Amalia Anna, geborene Liebmann war die Tochter von Karl Liebmann (1824–?) und Johannette (Jeanette), geborene Oppenheimer (1830–1904) sowie die Schwester des bekannten Verlegers
Otto Liebmann (1865–1942) – Verlag Otto Liebmann, der auch die Reihe “Kurzkommentare“ begründete, die später vom Verlag C.H. Beck als “Beck’sche Kurzkommentare“ weitergeführt wurde.
Amalia Anna und Sidney Posen wohnten in Frankfurt am Main in der Lindenstraße 43. Ihre Villa war hochherrschaftlich ausgestattet. Die Räume waren mit antiken Möbeln, Teppichen, Gobelin und Gemälden bestückt. Ihr hoher gesellschaftlicher Status im Frankfurter Kulturleben spiegelte sich in ihrer Rolle u.a. als Leihgeber bei Ausstellungen des Frankfurter Kunstvereins (nachweislich 1913 und 1927) wider. Zudem war Anna Posen Mitglied im Allgemeinen Deutschen Frauenverein, Sidney Posen im Kunstgewerbeverein Frankfurt a.M. e.V. und im Alpenverein. 1909 erhielt er den Ehrenpreis der ersten Internationalen Luftschifffahrtsausstellung in Frankfurt a.M.
Im Laufe der gemeinsamen Ehejahre und dank der Einnahmen aus Posen’s florierender Lederwarenfirma konnten die Eheleute Anna und Sidney Posen eine große Sammlung zusammengetragen. Sie teilte sich in drei Hauptkategorien ein: Kunst, Kunstgewerbe und Bücher. Der Malereibestand der Sammlung umfasst einerseits deutsche Malerei des 18. und 19. Jahrhunderts (Beckmann, Leibl, Thoma, Menzel, Spitzweg, Zügel, Uhde etc.), was dem damaligen vorherrschenden ästhetischen Geschmack entspricht. Andererseits liegt ein besonderer Schwerpunkt auf französische Kunst, v.a. auf impressionistische Malerei (Monet, Pissarro, Renoir, Toulouse-Lautrec etc.). Anna und Sidney Posen erwarben ihre Kunstobjekte nachweislich im deutschen Handel (beispielsweise bei den Galerien Heinemann und Thannhauser).
Am 28. November 1937 verstarb Sidney Posen in Frankfurt a.M.
Die Mitnahme von privaten Gegenständen und Hausrat von Juden in die Emigration wurde ab April 1938 genehmigungspflichtig. Wer ausreisen wollte, musste zahlen. Für alle Gegenstände, die nach 1933 gekauft wurden, war ein Aufschlag von 100 % fällig.
Vermutlich um diese Zeit trennte sich Anna Posen von einigen wenigen Bildern aus ihrer Kunstsammlung.
Am 30. Dezember 1941 stellte sie, mittlerweile 80 Jahre alt, einen Antrag beim Oberfinanzpräsidenten Kassel, Devisenstelle Frankfurt a.M., auf Mitnahme von Umzugsgut. In ihrem am selben Tag ausgefüllten Fragebogen für Auswanderer dieser Behörde gab sie unter 3. an, dass sie Jüdin nach § 5 der Ersten Verordnung zum Reichbürgergesetz vom 14. November 1935 sei.
Ihr Umzugsverzeichnis vom 28. Dezember 1941 erfasste 433 Positionen, eine 18-seitige Bücherliste, eine dreiseitige Bilderliste (ca. 150 Objekte), eine zweiseitige Silbergegenstände-Liste etc...
Am 8. Januar 1942 erschien ein Mitarbeiter des OFP Kassel, Devisenstelle Frankfurt a.M., zusammen mit einem Kunstsachverständigen des Städtischen Kunstinstitutes Frankfurt a.M. in der Wohnung von Anna Posen in der Lindenstraße 43 und begutachtete die dortige Kunstsammlung.
Sie stellten fest, dass die Sammlung bekannt und dass kein weiteres Bild dazugekommen ist. laut Anna Posens Unterlagen und Rechnungen wurde „stichprobenweise“ zu bestimmten Bildern nachgeprüft, wann diese erworben wurden; man wolle dann mitteilen, welche Bilder zur Ausfuhr genehmigt werden.
In einem Vermerk vom 15. Januar 1942 der Devisenstelle heißt es „ […] Fraglich dagegen sei, ob Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Mitnahme von seltenen Kunstgegenständen zu versagen sei, die (…) von dem Sachverständigen als “national wertvoll“ beurteilt würden.“
Am 3. März 1942 teilte die Geheime Staatspolizei der Devisenstelle mit, dass die „Jüdin Posen, die die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt“, demnächst ausreisen würde und ihr die Mitnahme des Ölgemäldes „Totalansicht von Amsterdam“ von Claude Monet „zu versagen und die Auflage zu erteilen ist, dass das Gemälde bei der Städtischen Galerie, Frankfurt a.M. (...) in Verwahr (…) gegeben wird“.
Außerdem wurden 13 Kunstwerke, die auf der Bilderliste von Anna Posen zur Mitnahme standen, gestrichen und als national wertvoll deklariert. Diese übergab die Sammlerin im Januar 1942 dem Städel zur Aufbewahrung. Dazu kam noch das Bild von Claude Monet „Totalansicht von Amsterdam“, welches von der Firma H. & C. Fermont dem Städel’schen Kunstinstitut im März 1942 zur „Verwahrung übergeben worden ist.“
Die Lebensumstände von Anna Posen in Frankfurt a.M. wurden von Tag zu Tag unerträglicher und sie verließ im April 1942 ihren Heimatort. Sie emigrierte in die Schweiz und ließ sich zunächst bei Freunden in Basel und anschließend im Hotel Bellerive au Lac in Zürich nieder.
Zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes in der Schweiz musste die über achtzigjährige Anna Posen nach und nach ihre Kunstwerke, die sie mit in die Schweiz nehmen konnte, verkaufen. Ihre Emigration / Ausreise aus ihrer Heimat in Frankfurt a.M. und damit der für das Überleben notwendige Verkauf ihrer Kunstwerke wurden ausschließlich von den Repressalien des NS-Staates ausgelöst. Ohne die Todesgefahr, die ihr in Deutschland drohte, wäre Anna Posen nicht in die Zwangslage gekommen und hätte Deutschland in diesem hohen Alter nicht verlassen.
Amalia Anna Posen verstarb einen Monat vor ihrem 85. Geburtstag am 5. Mai 1944 in Zürich.